Das Komitee für Grundrechte und Demokratie konzentriert seine Arbeit auf die Situation der Grund- und Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland. Die Schwerpunkte, Themen und Aktionen orientieren sich an aktuellen Fragestellungen. Einige grundle­gende Themen beschäftigen das Komitee immer wieder neu. Schwerpunkte der derzeitigen Arbeit seien stichwortartig herausgegriffen: Strafrecht, Haftbedingungen und Gefangenenhilfe; Friedenspolitik; Demonstrationsrecht und -beobachtungen; Flucht, Migration und Asyl; Soziale Bürger- und Menschenrech­te; Verletzungen von Grundrechten im Namen der „Inneren Sicherheit“; Fragen einer menschenrechtlich-demokratisch nötigen bundesdeutschen und europäischen Verfassung.

Zu einigen dieser Themen sind Arbeitsgruppen tätig, die Aktionen, Ratschläge planen, vorbereiten und ermöglichen. Zu aktuellen Fragen werden Stellungnahmen oder Pressemitteilungen herausgegeben. Auf Tagungen und in Publikationen werden Hintergründe und Zusammenhänge grund- und menschenrechtlicher Herausforderungen analysiert. Dort, wo möglich, nötig und sinnvoll, tritt das Komitee für bedrohte Menschenrechte und gegen undemokratische Maßnahmen in Formen strikt gewaltfreien, symbolischen Handelns unmittelbar ein.

Das Team in der Geschäftsstelle des Komitees für Grundrechte und Demokratie

Die Gefangenenbetreuung umfasst einen umfangreichen Briefwechsel mit Gefangenen und Eingaben zur Verbesserung von Haftbedingungen bei den Behörden, aber auch Gefangenenbesuche. Auf Anfrage erhalten Gefangene Literatur in die Justizvollzugsanstalten geschickt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der kritischen Auseinandersetzung mit der lebenslangen Freiheitsstrafe und ihren repressiven Auswirkungen auf den so genannten Normalvollzug.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wurde 1980 gegründet. Die Initiative ging aus von Personen, die am Zustandekommen des Russell-Tribunals über die Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland (1978/79) beteiligt waren. Die damals formulierten Ziele sind nach wie vor seine Leitlinie: Couragiertes und menschenrechtlich erforderlichenfalls zivil ungehorsames Engagement für die Menschenrechte aller Menschen und überall.

Im Gründungsmanifest von 1980 heißt es: „Das Komitee begreift als seine Hauptaufgaben, einerseits aktuelle Verletzungen von Menschenrechten kundzutun und sich für diejenigen einzusetzen, deren Rechte verletzt worden sind (z.B. im Kontext so genannter Demonstrationsdelikte, Justizwillkür, Diskriminierung, … Ausländerfeindlichkeit, Totalverweigerung, Asyl- und Flüchtlings­politik), andererseits aber auch Verletzungen aufzuspüren, die nicht unmittelbar zutage treten und in den gesellschaftlichen Strukturen und Entwicklungen angelegt sind (struktureller Begriff der Menschenrech­te). Die Gefährdung der Grund- und Menschenrechte hat viele Dimensionen, vom Betrieb bis zur Polizei, vom ‚Atomstaat‘ bis zur Friedensfrage, von der Umweltzerstörung bis zu den Neuen Technolo­gien, von der Meinungsfreiheit bis zum Demonstrationsrecht, von der Arbeitslosigkeit bis zur sozialen Deklassierung, von den zahlreichen ‚Minderheiten‘ bis zur längst nicht verwirklichten Gleichberechti­gung der Frau.“

Das Komitee hat die Rechtsform eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins. Organisatorisch besteht das Komitee aus einem Mitglieder- und einem Förderkreis zur Unterstützung des Komitees. Inter­essierten senden wir gerne Informationen und die Liste unserer Veröffentlichungen zu.

Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Aquinostr. 7 – 11
50670 Köln

Telefon 0221-97 269 -30, Fax 0221-97 269 -31

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