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Im Trauerfall spenden

Für die Hinterbliebenen ist der Tod eines geliebten Menschen ein schmerzlicher Verlust. Trotzdem ist es Angehörigen oft ein Bedürfnis, in ihrer Trauer an andere Menschen zu denken. Viele rufen deshalb zu Spenden anstelle von Blumen und Kränzen auf. Manchmal hat die oder der Verstorbene auch selbst den Wunsch geäußert, im Fall des Todes Initiativen für eine friedvollere und gerechtere Welt zu unterstützen.

Statt Blumen und Kränzen – in Gedenken spenden

Wenn Sie anlässlich eines Todesfalls um Spenden bitten möchten, ist es sinnvoll, bereits in der Traueranzeige darauf hinzuweisen. Dies kann zum Beispiel so aussehen:

„Anstelle von Blumen und Kränzen bitten wir um eine Spende für das Projekt „Wi.e.dersprechen“, 

IBAN DE30 3702 0500 0001 7873 02, BIC BFSWDE33XXX,

Stichwort: Im Gedenken an Vorname Nachname.“

Bitte teilen Sie uns den Namen des oder der Verstorbenen, den Tag der Trauerfeier und das Stichwort kurz mit, damit wir die eingegangenen Spenden eindeutig zuordnen können.

Wenn Sie wünschen, erhalten Sie nach der Trauerfeier von uns eine Mitteilung über die Gesamtsumme der eingegangenen Spenden sowie die Anzahl der Spender*innen.

Oft ist auch eine Namensliste der Spender*innen gewünscht. Leider können wir diese aus Datenschutzgründen nicht mitteilen, wie der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW dies in der Handreichung für Vereine formuliert:

„Erfolgen Spenden an Vereine anlässlich von Geburtstagen, Jubiläen oder Sterbefällen, möchten diejenigen, die zum Spenden aufgefordert haben, von den bedachten Vereinen häufig wissen, wer wie viel gespendet hat. Ohne Einwilligung der spendenden Personen ist dies jedoch regelmäßig nicht zulässig.
Eine Datenübermittlung auf Grundlage einer bloßen Interessenabwägung ist regelmäßig nicht zulässig.
Hintergrund für die Bitte um Auskunft über die Spendenden ist meist der Wille, sich persönlich zu bedanken, was grundsätzlich auch ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO darstellt. Diesem Anliegen steht gleichwohl regelmäßig das überwiegende Interesse der spendenden (oder nicht spendenden) Personen entgegen. Dieses liegt darin ohne Kenntnis derjenigen, die zum Spenden aufgefordert haben, frei darüber zu entscheiden, ob sie überhaupt spenden möchten und – falls ja – in welcher Höhe. Die Gründe, weswegen sich eine Person für oder gegen eine Spende entscheidet oder warum eine Person eine bestimmte Spendenhöhe wählt, sind vielfältig. Allein aus diesen Tatsachen lassen sich Rückschlüsse auf die betreffende Person ziehen, etwa auf finanzielle Schwierigkeiten, welche denjenigen, die zur Spende aufgefordert haben, nicht unbedingt zur Kenntnis kommen sollen.
Die Anzahl der Spendenden und die Gesamtsumme der eingegangenen Spenden können jedoch an diejenigen, die einen Spendenaufruf erteilt haben, jederzeit mitgeteilt werden. Hierbei handelt es sich nicht um personenbezogene Daten, die unter den Schutz der DSGVO fallen.“